Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026 – v1.0

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen

Moritz Bechtloff
Anna-Seghers-Straße 11
04442 Zwenkau
E-Mail: kontakt@reservierbot.com
(nachfolgend „Anbieter“)

und seinen gewerblichen Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung des unter dem Namen „ReservierBot“ angebotenen Reservierungs-Assistenten.

(2) Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (insbesondere Gastronomiebetriebe). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) findet nicht statt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden einen KI-gestützten Reservierungs-Assistenten als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung. Die Leistung umfasst je nach gewähltem Paket:

(2) Das KI-System basiert auf dem Sprachmodell mistral-small-latest der Mistral AI SAS, Paris, Frankreich. Die Datenverarbeitung erfolgt nach der jeweils gültigen Datenschutzerklärung.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die technische Umsetzung (insbesondere das eingesetzte Sprachmodell, den Hosting-Anbieter, die Datenbank) im Rahmen des marktüblichen technischen Fortschritts anzupassen, sofern der Funktionsumfang für den Kunden im Wesentlichen unverändert bleibt.

(4) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. eine konkrete Anzahl an Reservierungen oder einen bestimmten Umsatz beim Kunden).

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch eine Bestellung des Kunden in Textform (E-Mail genügt) und eine elektronische Bestätigung des Anbieters zustande.

(2) Die Bestellbestätigung des Anbieters enthält die Angaben zum gewählten Paket, dem Preis, dem Beginn des Testzeitraums (§ 4) sowie den Verweis auf diese AGB.

§ 4 Testzeitraum (Pilotphase)

(1) Der Kunde erhält ab Vertragsschluss eine vierwöchige Pilotphase, in der die Nutzung des Reservierungs-Assistenten vollständig kostenfrei ist. In der Pilotphase fallen weder Monatsentgelt noch Einrichtungsgebühr an.

(2) Eine automatische Umwandlung der Pilotphase in ein kostenpflichtiges Abonnement findet nicht statt. Vor Ablauf der vier Wochen wird der Anbieter den Kunden in Textform darauf hinweisen und um eine ausdrückliche Bestätigung bitten, ob der Kunde in das kostenpflichtige Abonnement übergehen möchte.

(3) Bestätigt der Kunde die Fortsetzung nicht, endet die Vertragsbeziehung mit Ablauf der Pilotphase ohne weitere Kosten. Die Daten des Kunden werden gemäß § 13 Abs. 4 behandelt.

§ 5 Pakete, Preise und Zahlung

(1) Folgende Pakete stehen zur Auswahl:

(2) Bei Übergang von der Pilotphase in das kostenpflichtige Abonnement wird einmalig eine Einrichtungsgebühr in Höhe von 49 € berechnet.

(3) Die Pakete ReservierBot Gründerpreis und ReservierBot Standard enthalten 100 SMS pro Kalendermonat, gleichgültig ob als Buchungsbestätigung oder als Erinnerung versendet. Nicht verbrauchte SMS verfallen am Monatsende und werden nicht in den Folgemonat übertragen.

(4) Werden in einem Kalendermonat mehr als 100 SMS benötigt, kann der Kunde ein SMS-Zusatzpaket über 100 SMS für einmalig 10 € hinzubuchen. Der Versand pausiert automatisch nach Erreichen des Kontingents, bis ein Zusatzpaket gebucht oder der nächste Kalendermonat begonnen hat. Die Reservierungsfunktion selbst ist davon nicht betroffen.

(5) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro. Der Anbieter macht von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Gebrauch; Umsatzsteuer wird daher derzeit nicht ausgewiesen.

(6) Die Zahlung des Monatsentgelts erfolgt monatlich im Voraus per SEPA-Lastschrift oder Überweisung. Die Einrichtungsgebühr ist mit Vertragsbeginn (Übergang aus der Pilotphase) zur Zahlung fällig.

(7) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die Leistungen nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist zu sperren. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, das Chat-Widget auf seiner Website einzubinden, und dass er die hierfür erforderlichen rechtlichen Hinweise (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung) auf seiner eigenen Website bereitstellt.

(2) Der Kunde ergänzt seine eigene Datenschutzerklärung um einen Hinweis auf die Verarbeitung der Gästedaten durch den Reservierungs-Assistenten und auf die eingesetzten Subdienstleister, insbesondere Mistral AI SAS, Supabase Inc. und Render Services Inc. Der Anbieter stellt dem Kunden hierfür einen Textbaustein zur Verfügung.

(3) Der Kunde verändert das vom Anbieter bereitgestellte Widget nicht in einer Weise, die die Funktionsfähigkeit oder die Datenschutzkonformität (z. B. den Hinweis auf die Datenschutzerklärung) beeinträchtigt.

(4) Der Kunde hält seine Zugangsdaten zum Administrationsbereich geheim und gibt diese nicht an Dritte weiter. Er informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er den Verdacht hat, dass seine Zugangsdaten Dritten bekannt geworden sein könnten.

(5) Der Kunde teilt dem Anbieter die für den Betrieb erforderlichen Informationen (Öffnungszeiten, Tischzahl, Adresse, Speisekarte sowie Änderungen) rechtzeitig mit.

(6) Der Kunde missbraucht den Dienst nicht, insbesondere nicht zur Verarbeitung rechtswidriger Inhalte, zur Belästigung Dritter oder zu sonstigen Zwecken, die gegen geltendes Recht verstoßen.

§ 7 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter strebt für das kostenpflichtige Abonnement eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel an. Hiervon ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Ausfälle, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen (insbesondere Ausfälle der Subdienstleister Mistral AI, Supabase, Render, Strato sowie Internet-Backbones).

(2) Ein einklagbarer Service-Level-Agreement (SLA) im rechtlichen Sinne wird hieraus nicht begründet. Ansprüche des Kunden bei Unterschreitung der angestrebten Verfügbarkeit richten sich nach §§ 8 und 9.

(3) Während der vierwöchigen Pilotphase besteht keine Verfügbarkeitszusage; der Dienst wird im „Best-Effort“-Modus betrieben.

§ 8 Mängel

(1) Der Anbieter behebt Mängel des Dienstes innerhalb angemessener Frist. „Mangel“ ist jede nicht nur unerhebliche Abweichung von der in § 2 beschriebenen Leistung.

(2) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich an kontakt@reservierbot.com. Die Meldung soll eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels und, soweit verfügbar, Screenshots enthalten.

(3) Bei einem nicht unerheblichen, vom Anbieter zu vertretenden Mangel, der über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 48 Stunden andauert, kann der Kunde eine angemessene Minderung des Monatsentgelts für den betroffenen Zeitraum verlangen.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung des Anbieters für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.

(4) Die nach Absatz 2 auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzte Haftung des Anbieters ist je Schadensereignis und insgesamt pro Vertragsjahr auf den Betrag der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis tatsächlich gezahlten Vergütung begrenzt.

(5) Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ausgebliebene Reservierungen und Folgeschäden, ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Inhalte oder Empfehlungen, die das KI-System gegenüber Gästen außerhalb des vom Kunden konfigurierten Datenbestands (Öffnungszeiten, Karte, Adresse) macht. Der Kunde stellt sicher, dass die im System hinterlegten Informationen aktuell sind.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Anbieters.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten von Gästen des Kunden verarbeitet, handelt er als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO.

(2) Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung sind Gegenstand eines separaten Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV), der vor Aufnahme der produktiven Verarbeitung von Gästedaten – spätestens also zu Beginn der Pilotphase – geschlossen wird.

(3) Der Anbieter setzt im Rahmen der Auftragsverarbeitung folgende Unterauftragsverarbeiter ein:

Der Anbieter informiert den Kunden vor jeder Änderung im Bestand der Unterauftragsverarbeiter rechtzeitig in Textform.

(4) Im Übrigen gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung.

§ 11 Geheimhaltung

(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertrags erlangten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder sich aus den Umständen ergeben als vertraulich (insbesondere Geschäftsdaten, Reservierungsmuster, Gästezahlen, Umsatzkennzahlen), vertraulich. Sie geben diese Informationen Dritten nur dann weiter, wenn die andere Partei zugestimmt hat oder wenn eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht.

(2) Die Geheimhaltungspflicht besteht für die Dauer des Vertrags und drei Jahre nach Vertragsende fort.

§ 12 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt – insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien mit behördlichen Auflagen, breitflächige Internetausfälle, Cyberangriffe auf wesentliche Infrastrukturen Dritter – befreien die jeweils betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung von ihren Leistungspflichten. Die andere Partei wird unverzüglich informiert.

§ 13 Laufzeit, Kündigung, Datenexport

(1) Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

(2) Das Abonnement kann von beiden Parteien monatlich zum Ende des laufenden Kalendermonats in Textform (E-Mail an kontakt@reservierbot.com genügt) gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wiederholtem Zahlungsverzug, gravierendem Verstoß gegen § 6 oder dauerhafter Nichtverfügbarkeit des Dienstes über mehr als sieben aufeinanderfolgende Tage aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat.

(4) Nach Ende des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden auf dessen Anforderung innerhalb von 14 Tagen einen Export der Reservierungsdaten in einem gängigen Format (CSV) bereit. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende werden sämtliche Reservierungsdaten des Kunden gelöscht, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 14 Änderungen der AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (insbesondere Hauptleistungspflichten, Vergütung, Laufzeit, Haftung) nicht zum Nachteil des Kunden geändert werden, oder soweit gesetzliche oder höchstrichterliche Vorgaben dies erfordern.

(2) Der Anbieter teilt dem Kunden Änderungen mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform unter Hinweis auf die geänderten Klauseln mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Hierauf wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

(3) Bei Widerspruch des Kunden ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des Kalendermonats zu kündigen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Leipzig, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

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